Leasing-Vertragsarten
Kilometerverträge
Kilometerverträge sind die derzeit am häufigsten genutzte Vertragsform und national wie international nachgefragteste Finanzierungsform von gewerblichen Fuhrparks. Der Leasingvertrag wird auf Basis der Kilometerleistung und der gewünschten Kalkulationsbasisdauer abgeschlossen. Das so genannte Restwertrisiko zum vereinbarten Vertragsende trägt Arval. Ist das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand, der dem Alter und der vereinbarten Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs entspricht, so fallen keine weiteren Kosten an. Eventuelle Mehr- oder Minderkilometer werden bei Vertragsende abgerechnet, wobei eine Über- oder Unterschreitungsdifferenz innerhalb der Freigrenze gegenüber der vereinbarten Gesamtlaufleistung ohne Berechnung bleibt.
Restwertverträge
Bei Restwertverträgen wird zu Vertragsbeginn ein Restwert festgelegt. Das Restwertrisiko liegt beim Leasingnehmer. Bei dieser Vertragsform sind Aktivposten in der Bilanz des Leasingnehmers zu bilden. Ein Restwertvertrag ist vor allem dann empfehlenswert, wenn der Restwertverlauf nicht abgeschätzt werden kann oder für Fahrzeuge mit kostenintensiven Aufbauten z. B. Kühl-, Koffer-, oder Kranaufbauten, etc.


