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Wartung und Verschleißreparaturen

Beim Full-Service-Leasing werden folgende Werkstattarbeiten über Arval abgerechnet:

  • Service- und Wartungsarbeiten 
  • Verschleißreparaturen
  • gesetzlich vorgeschriebene Inspektion (§57a)


Mit den oben genannten Arbeiten können Sie jeden vom Hersteller autorisierten Fachbetrieb beauftragen (im Ausnahmefall behält sich Arval die Werkstattauswahl vor).

Legen Sie bei jedem Werkstattaufenthalt Ihre Servicekarte vor. Sollten Sie Ihre Servicekarte nicht dabei haben, so kann die Werkstatt uns direkt über die Serviceline kontaktieren, um das Vorgehen direkt mit Arval zu klären. Rechnungen müssen auf die Arval Austria GmbH ausgestellt werden.

Geben Sie Zusatzarbeiten in Auftrag, die der Hersteller nicht vorschreibt (z.B. Urlaubs- oder Wintercheck, Zubehöreinbauten) so kann sich Ihr Arbeitgeber vorbehalten, diese Leistungen mit Ihnen direkt zu verrechnen. Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber.

Bitte halten Sie unbedingt die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle ein - zur Wahrung von Garantie- und Kulanzansprüchen wie zu Ihrer eigenen Sicherheit.