Österreichische Arbeitnehmer zahlen für die Privatnutzung von Firmenautos Lohnsteuer. Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen als Privatnutzung. Seit 2016 hängt die Höhe des Sachbezugs von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab. Der CO2 Grenzwert, der die Höhe des Sachbezugs bestimmt, wird bis 2020 jährlich gesenkt.
Ab 1.1.2018 neue CO2 Grenzwert von 124 Gramm pro Kilometer
Ab 1.1.2018 gilt der neue CO2 Emissions-Grenzwert von 124 Gramm pro Kilometer (2017: 127 g/km). Der Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage gilt ab dem Jahr der Anschaffung für die gesamte Dauer der Nutzung. Für 2018 beträgt der Sachbezug für privat genutzt Firmenfahrzeuge:
> 124 g/km CO2 Emissionen = 2% Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage (maximal 960 Euro)
< 124 g/km CO2 Emissionen = 1,5% Zuschlag zur Lohnsteuermessungsgrundlage (maximal 720 Euro)
0 g/km Emissionen = Sachbezug entfällt zur Gänze
Berechnung der Anschaffungskosten
Als Anschaffungskosten bei Neufahrzeugen gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Sonderausstattung), die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe. Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich. Können bei einem Gebrauchtfahrzeug die tatsächlichen Anschaffungskosten beim ersten Erwerb des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, dann ist der damalige Listenpreis anzusetzen. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert im Zeitpunkt der erstmaligen Zualssung des Fahrzeugs maßgeblich.
Jährliche CO2 Grenzwerte bis 2020
Anschaffungsjahr
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CO2 Grenzwert
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vor 2017
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130 g/km
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2017
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127 g/km
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2018
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124 g/km
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2019
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121 g/km
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2020
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118 g/km
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