Richtlinien für Barauslagen

Bitte beachten Sie folgende Richtlinien zur Einreichung Ihrer Barauslagen - Stand Oktober 2023

 

Änderungen per Oktober 2023

  • Parkkosten jeglicher Art werden nicht mehr akzeptiert
  • Maut / Vignetten aus dem Ausland werden nicht mehr akzeptiert
  • Jegliches Zubehör muss direkt über Ihren Ansprechpartner bei Arval bestellt werden
  • Bei inkorrekter Nutzung der Tank- und Ladekarten behält sich Arval das Recht vor Ihre Einreichung kommentarlos abzulehnen / eine Gebühr von € 15,- pro Einreichung zu verrechnen.

Generelle Bestimmungen per Oktober 2023

  • Maximal 3 Belege pro Einreichung
  • Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Wochen ab Einreichung
  • Belege dürfen nicht älter als 1 Monat sein
  • Die Belege müssen zu dem ARVAL Fahrzeug gehören, dessen Kennzeichen angegeben wurde (das Kennzeichen kann im Formular angegeben werden).
  • Grundsätzlich sind die vertraglich mit Ihrem Unternehmen vereinbarten Dienstleistungen bargeldlos mit der  ARVAL Tankkarte abzuwickeln
  • Bitte übermitteln Sie uns nur Originalbelege (keine Kopien), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb Ihres ARVAL Dienstfahrzeuges stehen und für die ARVAL die Kosten aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit Ihrem Unternehmen trägt (keine Taxirechnungen, Fahrscheine, Bahnfahrkarten, Getränke, Speisen, etc.)
  • Achten Sie bitte darauf, dass auf allen beigelegten Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen wird
  • Rechnungen über EUR 400,- müssen auf den Firmenwortlaut Arval Austria ausgestellt sein. Belege unter EUR 400,- benötigen keinen Firmenwortlaut (dies gilt nicht für Tankrechnungen).

Folgende Beilagen zu diesem Formular können wir leider nicht akzeptieren: Kopien, falsch ausgestellte Rechnungen, reine Zahlungsbestätigungen, Lieferscheine, Schadensmeldungen, Zulassungsscheine, alte Tankkarten, Ersatzschlüssel, etc.)

    Tanken Laden

    Maut

    waschen

    Assistance