ETHIK

ETHIK BEI ARVAL

1. Einleitung
Soziale Verantwortung, Einhaltung der Antidiskriminierungsregeln, Schonung der Ressourcen und der Umwelt, eine überdurchschnittliche Ausbildung, Mut zur Veränderung, Teamarbeit und ein hohes Maß an gegenseitigem Respekt und überdurchschnittliches Engagement bilden das Fundament der Unter-nehmenskultur von ARVAL. Dabei spielt Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt eine wesentliche Rolle. Deshalb erwartet ARVAL von allen Ge-schäftspartnern die Werte des Verhaltenskodex zu leben und diese zu respektieren.

 

2. Was kann ARVALS Kooperationspartner erwarten und was erwartet ARVAL von diesem
Der Kooperationspartner kann erwarten, dass ARVAL die im Verhaltenskodex dargelegten Grundwerte ausnahmslos selbst einhält und auch aktiv lebt. Dieser Verhaltenskodex steht hier zum Download zur Verfügung: CODE OF CONDUCT
Gleichermaßen erwartet ARVAL von ihren Kooperationspartnern (auch wenn die sich Sub-Kooperationspartnern bedienen) die Einhaltung aller relevanten nationalen und internationalen Geset-ze und Regelungen, sowie der Mindestanforderungen dieses Verhaltenskodex für Kooperationspartner.
Dabei wird ARVAL nicht bei jedem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex die Geschäftsbeziehung sofort abbrechen, wenn der Wille zur Verbesserung der Situation gemäß einem vereinbarten Plan erkennbar bzw. vorhanden ist. Wenn bei wiederholten Verstößen allerdings keine hinreichende Ver-besserung der Situation erkennbar ist, wird ARVAL die Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen. Eine Ausnahme stellen allerdings schwerwiegende Verstöße gegen diesen Kodex dar, die zu einer soforti-gen Auflösung der Geschäftsbeziehung im rechtlich zulässigen Rahmen führt.

 

2.1 Verpflichtungen zur Antikorruption
ARVAL erwartet von Kooperationspartnern die Bekämpfung jeder Form von Korruption und Bestech-lichkeit sowie jegliche Steuerhinterziehung bzw. auch eine etwaige Anstiftung dazu. Unter Korruption ist jede direkte oder indirekte Zuwendung zu verstehen, die mit der Absicht oder der Wirkung angebo-ten, gegeben oder empfangen wird, den Entscheidungsprozess eines Geschäftspartners oder eines Amtsträgers zu beeinflussen.

Was ARVAL von Kooperationspartnern erwartet:

  • Keine Duldung/Toleranz gegenüber Korruption
  • Korrektes Verhalten im Wettbewerb und im geschäftlichen Umgang
  • Keine Steuerhinterziehung
  • Einhaltung aller Datenschutz bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen

Was der Kooperationspartner nicht darf:

  • Bestechungen gewähren oder annehmen
  • Unangemessene Zuwendungen anbieten, geben oder empfangen
  • Sich an Geldwäsche beteiligen

 

2.2 Soziale Verantwortung
ARVAL trägt dazu bei, die ethischen und sozialen Bedingungen im Geschäftsleben zu verbessern.

Was ARVAL von Kooperationspartnern erwartet:

  • Für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen
  • Achtung der internationalen Menschenrechte
  • Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Sicherstellung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen einschließlich des Brandschutzes

Was der Kooperationspartner nicht darf:

  • Von Kinder- oder Zwangsarbeit Gebrauch machen
  • Auf Grundlage von Ethik, Nationalität, Geschlecht, kulturellem Hintergrund, Rasse, Alter, Krankheit, Behinderung, religiösen Überzeugungen oder sexueller Orientierung diskriminie-rend handeln
  • Langfristige, exzessive Überschreitungen der maximalen gesetzlichen Arbeitszeit
  • Bezahlung unter dem jeweiligen Kollektivvertrag

 

2.3 Umweltanforderungen
ARVAL kompensiert den CO2 Ausstoß der Dienstwagenflotte jährlich mittels Förderung eines ent-sprechenden Projektes und reduziert konsequent den CO2 Ausstoß der eigenen Dienstwagenflotte.

Was ARVAL von Kooperationspartnern erwartet:

  • Abfall und Emissionen in Luft, Boden und Wasser zu minimieren
  • Kontinuierlich die Energieeffizienz sowohl in Produktionsprozessen als auch in der Handha-bung und dem Transport von Gütern zu verbessern
  • Beitrag zum Recycling und zur Weiterverwendung von Materialien und Produkten

Was der Kooperationspartner nicht darf:

  • Die relevanten internationalen und nationalen Gesetze und Regelungen zur Handhabung, La-gerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle missachten
  • Mit Chemikalien umweltschädlich umgehen

 

3. Überwachung
ARVAL behält sich das Recht vor, bestehende und neue Kooperationspartner auf die Einhaltung die-ses Verhaltenskodex zu überprüfen.
Alternativ kann die Überprüfung von einem externen Dienstleister durchgeführt werden. Das Ergebnis einer solchen Überprüfung wird ARVAL dem jeweiligen Kooperationspartner mitteilen und etwaige Maßnahmen, die daraus resultieren, besprechen.

 

4. Verpflichtungen für Kooperationspartner
4.1 Der Kooperationspartner bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrages die aktuelle Version des „ARVAL-Verhaltenskodex“ erhalten zu haben und diesen einzuhalten.
4.2 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen nachhaltig sicherzu-stellen, dass dessen Mitarbeiter die Anforderungen des ARVAL Verhaltenskodex kennen und beachten (z.B. durch interne Compliance-Programme des Kooperationspartners).
4.3 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, den ARVAL Verhaltenskodex gegenüber seinen Kooperationspartnern, Zulieferern und Dienstleistungserbringern bei der Vergabe von Aufträ-gen durch ARVAL wirksam zu kommunizieren und dessen Einhaltung durch diese(n) Dritten entsprechend zu fordern. Im Falle einer Ablehnung oder Nichteinhaltung durch diese(n) Dritten wird der Kooperationspartner ARVAL unverzüglich informieren.
4.4 Bei schweren Verstößen gegen den ARVAL Verhaltenskodex ist ARVAL berechtigt, den Ver-trag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Ein schwerer Verstoß liegt vor bei:

  • behördlich, gerichtlich oder durch eine spezialisierte, unabhängige Organisation fest-gestellten Fällen von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Korruption und
  • behördlich oder gerichtlich festgestellten sanktionierten Fällen von Verstößen gegen geltende umweltrechtliche Gesetze und Regelungen.

Wien, am 06.09.2016
ARVAL Austria GmbH

 

Wenn Sie bei Arval einen Ethikverstoß vermuten, können Sie diesen mit einem Formular anonym melden. Die Meldung wird von einer Kommission untersucht.

Sie können eine der folgenden Möglichkeiten nutzen, um einen Ethikverstoß zu melden:

E-Mail Adresse:
DL.Whistleblowing_Germany@bnpparibas.com

Postanschrift:
BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland
Persönlich/ Vertraulich
Compliance Germany Market Integrity/ Professional Ethics
Europa-Allee 12
60327 Frankfurt

Link zum Formular um Ethikverstoß zu melden