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Die NoVA Änderungen 2021

Leasinggeschäft 8 Jan 2021

Mit 1. Januar 2021 hat sich die Berechnungsformel für die Normverbrauchsabgabge (NoVa) geändert. Die NoVa ist eine Zulassungssteuer die z.B. fällig wird, wenn ein neues Fahrzeug bei einem österreichischen Händler gekauft wird oder ein Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt wird. Diese Änderung wird nicht nur PKW, sondern erstmalig auch leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 betreffen. Seit 2020 wird die NoVa für PKW wie folgt berechnet: vom CO2-Emissionswert nach WLTP (g/km) werden 115 abgezogen und das Ergebnis durch 5 dividiert. Das Ergebnis stellt den Prozentsatz dar, mit dem der Kaufpreis (netto) besteuert wird. Dabei sind 32% der Höchsteuersatz - alle Sätze, die über 32% liegen, werden auf 32% begrenzt. Von der Endsumme werden einmalig 350 EUR abgezogen. Der CO2 Grenzwert beträgt dabei 275g/km.

 

In diesem Jahr gibt es in Summe zwei Verschärfungen bei der NoVa:

 

AB 1. JANUAR 2021
Ab sofort wird nur noch der Wert 112 abgezogen (statt vormals 115)

 

Beispiel unter Grenzwert
PKW: CO2 Ausstoß < 275 g/km
Kaufpreis (netto) € 10.000, CO2 200 g/km
Berechnung Steuersatz: (200-112) = 88 : 5 = 17,6%
Berechnung Nova € 10.000 x 17,6% = € 1.760
Abzugsposten: € 350
NoVA-Gesamt (€ 1.760 - € 350 =) € 1.410

 

Beispiel über Grenzwert
PKW: CO2 Ausstoß > 275 g/km
Kaufpreis (netto) € 10.000, CO2 300g/km
Berechnung Steuersatz: (300-112) = 188 : 5 = 37,6% (Deckelung auf 32% Höchststeuersatz)
Berechnung Nova € 10.000 x 32% = € 3.200
Malus: 300g - 275g = 25g x € 40 = € 1.000
Abzugsposten: € 350
NoVA-Gesamt (€ 3.200 + € 1.000 ) - € 350 = € 3.850

 

AB 1. JULI 2021
Ab Juli 2021 treten die größten Änderungen in Kraft. Für die NoVA-Verschärfungen im Juli gibt es eine Übergangsregelung: wird für ein Fahrzeug ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 01. Juni 2021 abgeschlossen UND erfolgt die Lieferung des Fahrzeuges bis zum 31. Oktober 2021, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

 

Der steuerliche Höchstsatz wird von 32% auf 50% angehoben

 

Der CO2 Grenzwert sinkt auf 200g/km

 

Malus: Statt € 40 werden € 50 für jedes Gramm CO2 fällig, die über dem Grenzwert liegen

 

Erstmalig werden leichte Nutzfahrzeuge (N1) besteuert, mittels einer eigenen Formel (siehe unten)

 

Menschen mit Behinderung, die ein Fahrzeug leasen, sind von dieser Neuerung ausgenommen.

 

PKW Beispiel unter Grenzwert
PKW: CO2 Ausstoß < 200 g/km
Kaufpreis (netto) € 10.000, CO2 200 g/km
Berechnung Steuersatz: (200 – 112) = 88 : 5 = 17,6%
Berechnung Nova € 10.000 x 17,6% = € 1.760
Abzugsposten: € 350
NoVA-Gesamt (€ 1.760 - € 350 =) € 1.410

 

PKW Beispiel über Grenzwert
PKW: CO2 Ausstoß > 200 g/km
Kaufpreis (netto) € 10.000, CO2 300g/km
Berechnung Steuersatz: (300– 112) = 188 : 5 = 37,6% 
Berechnung Nova € 10.000 x 37,6% = € 3.760
Malus: 300g - 200g = 100g x € 50 = € 5.000
Abzugsposten: € 350
NoVA-Gesamt (€ 3.760 + € 5.000 ) - € 350 = € 8.410

 

Berechnung für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1
(CO2-Emissionswert in Gramm - 165): 5 = NoVa Steuersatz

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