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Sachbezug: ab 1.1.2021 neue Obergrenze

Leasinggeschäft 8 Jan 2021

Österreichische Arbeitnehmer zahlen für die Privatnutzung von Firmenautos Lohnsteuer. Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen als Privatnutzung. Seit 2016 hängt die Höhe des Sachbezugs von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab. Der CO2 Grenzwert, der die Höhe des Sachbezugs bestimmt, wird jährlich gesenkt. JÄHRLICHE CO2 GRENZWERTE

 

Jahr CO2-Grenzwert nach WLTP
2021 138g/km
2022 135g/km
2023 132g/km

AB 1.1.2021  NEUE CO2 GRENZWERT VON 138 GRAMM PRO KILOMETER NACH WLTP.
Ab 1.1.2021 gilt der neue CO2 Emissions-Grenzwert von 138 g/km (2020: 141g/km). Der Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage gilt ab dem Jahr der Anschaffung für die gesamte Dauer der Nutzung. 

 

> 138 g/km CO2 Emissionen (WLTP) = 2% Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage (maximal 960 Euro)
≤ 138 g/km CO2 Emissionen (WLTP) = 1,5% Zuschlag zur Lohnsteuermessungsgrundlage (maximal 720 Euro)
0 g/km Emissionen = Sachbezug entfällt zur Gänze

 

Wird der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. 6.000 km pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte) benützt, beträgt der Sachbezugswert jeweils die Hälfte (Nicht-schadstoffarme Fahrzeuge: 1% max. 480 €; schadstoffarme Fahrzeuge: 0,75 % max. 360 €).

 

BERECHNUNG DER ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Als Anschaffungskosten bei Neufahrzeugen gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Sonderausstattung), die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe. Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich. Können bei einem Gebrauchtfahrzeug die tatsächlichen Anschaffungskosten beim ersten Erwerb des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, dann ist der damalige Listenpreis anzusetzen. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgeblich.

 

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